E-Lastwagen Gibt es einen Rabatt oder einen Investitionsbeitrag?
Ab 2031 soll die LSVA auch für E-Lastwagen gelten. Damit die Umstellung nicht gefährdet wird, schlägt der Bundesrat zwei Varianten vor. Der Nutzfahrzeugverband Astag ist noch unschlüssig, welche er bevorzugt.
Seit 2001 erhebt der Bund die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für alle Fahrten von Benzin- und Dieselfahrzeugen ab 3,5 Tonnen auf dem schweizerischen Strassennetz. Nun hat der Bundesrat beschlossen, das System anzupassen. Dies, weil inzwischen 90 Prozent der Lastwagen in der günstigsten Abgabekategorie gelistet werden. Zudem würden immer mehr Fahrzeuge mit Batterie- und Wasserstoffelektroantrieben verkehren, die derzeit noch von der LSVA befreit sind.
Gregor Poletti ist Redaktionsleiter des VerkehrsMonitors. Er ist seit über 30 Jahren in verschiedenen Funktionen im Inlandjournalismus tätig mit Schwerpunkt Verkehr und Gesellschaftspolitik.
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